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Bonhoeffer

Bonhoeffer, Illegale Theologie, Part IV. Nachwort, LAD Rosary

Bonhoeffer

 

 

 

 

Nachwort der Herausgeber

 

I

„Nur der Glaubende gehorcht. Nur der Gehorsame glaubt.“ Der Finkenwalder Kandidat Klaus Vosberg schrieb diese Sätze in der Seelsorgevorlesung des fünften Kurses im Sommer 1937 mit. Er schrieb sie, Wort gegen Wort, untereinander. Er versah den Block an beiden Seiten mit doppelter Anstreichung, fügte rechts eine Klammer hinzu und setzte dann zehn Ausrufezeichen dahinter, über denen er, die Klammer verstärkend, zuletzt noch notierte: „Sätze gehören zusammen.“ Das steht in einer optisch sonst unauffälligen Mitschrift. Um so bemerkenswerter eine solche Energie gerade an dieser Stelle. Das Manuskript spiegelt graphisch wider, in welche Erregung den Hörenden ein Erkenntnisblitz versetzt hat. Hier hinterließ ein theologisches Lernereignis wie in einer Momentaufnahme die eigene Dokumentation.
Die Wirkung des theologischen Lehrers Dietrich Bonhoeffer auf seine Kandidaten ist vielfach bezeugt worden. Die beiden Zeilen der Vorlesungsmitschrift fügen dem, was wir ohnehin wissen, nichts Neues hinzu. Aber sie können als Signal aus der Feder eines fast Unbekannten den Kontrast beleuchten, in dem zur damaligen Resonanz auf den Finkenwalder Bonhoeffer nicht selten eine heutige steht. Zwar, der große Name, Bonhoeffers blendender Start im akademischen Berlin, der verpflichtende politische Einsatz an der Widerstandsfront, das weitsichtige Brief- und Fragmentenwerk im Tegeler Gefängnis, die Ergebung in Gott vor dem Galgen – das alles mildert den Anstoß, aber es hebt ihn nicht auf. Keine Phase in Bonhoeffers Wirken scheint heute verschlossener, abweisender zu sein als die Finkenwalder Zeit. Sie mobilisiert in nicht wenigen Lesern Widerspruch. Der akademische, der ökumenische, der politische Bonhoeffer ist vielen, die sich seinem Werk zuwenden, wohl willkommener als der Bonhoeffer, der uns hier begegnet: der herausfordernd kirchliche, der radikal biblische, der folgerichtig fromme.
Christoph Strohm hat eine solche Begegnung geschildert. „Enttäuscht und auch empört“ legte der junge Student die zusammen mit den Finkenwalder Vorlesungen entstandene „Nachfolge“ beiseite, „als abstoßend“ empfand er „die harte Sprache, die unsolidarische Haltung gegenüber den menschlichen Schwachheiten und Begrenztheiten“, „unvereinbar mit dem Geist protestantischer Weltoffenheit und -zugewandtheit“.1 Seminarerfahrungen um 1990 weisen noch in die gleiche Richtung.
In der Forschung freilich gibt es auch eine Gegenströmung. Monographische Beiträge nach 1980 lassen „ein besonderes Interesse an Themen Bonhoeffers erkennen, die für den gelebten Glauben unmittelbar relevant sind: Frömmigkeit, Predigt und Arkandisziplin, aber auch das aus der Christusmystik resultierende Engagement in der Welt“.2 Allerdings sind die Standpunkte und Ergebnisse der Forschenden kontrovers, und schon darum wird es willkommen sein, daß in diesem Bande eine bisher so nicht zugänglich beziehungsweise überschaubar gewesene Fülle von Bonhoefferdokumenten aus der Mitte der dreißiger Jahre versammelt ist. Für dieses Material begnügen wir uns im folgenden mit wenigen allgemeinen Fragestellungen und einer Reihe von Durchblicken.

 

II

Das von Bonhoeffer geleitete bekenntniskirchliche Predigerseminar existierte in der Form einer Wohn- und Lebens-, Studien- und Dienstgemeinschaft knapp zweieinhalb Jahre lang, vom April 1935 bis zum September 1937. Der zeitgeschichtliche und kirchenpolitische Konnex, innerhalb und als Teil dessen diese Einrichtung begann, aufblühte und ihr gewaltsam herbeigeführtes Ende fand, sei hier noch einmal knapp in Erinnerung gerufen.
Den alles entscheidenden zeitlichen und sachlichen Hintergrund bildeten die aus dem ganzen Deutschen Reich beschickten Bekenntnissynoden von Wuppertal–Barmen und Berlin–Dahlem des Jahres 1934. Mit dem von Bonhoeffer ausdrücklich begrüßten und mitunterzeichneten Aufruf Martin Niemöllers vom Juli 1935 gesprochen: „Beide Synoden haben die Kirche unter die Alleinherrschaft des Herrn Jesus Christus gerufen; Barmen so, daß ihre Verkündigung und Lehre, Dahlem so, daß ihre Gestalt und Ordnung sich allein auf das eine Wort der Offenbarung Gottes gründen.“3 Daß die Folgerungen aus beiden Synoden strittig geblieben sind, veranlaßt Bonhoeffer bei Lektüre des Aufrufs zu der Bemerkung, Jesu Wort Matthäus 22,21 „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist“ müsse wesentlich anders ausgelegt werden als bisher (I/17). Aktuelles kirchliches Bekennen gibt es für Bonhoeffer nur im Einklang mit der als Dual – Barmen und Dahlem – aufgefaßten Bekenntnisentscheidung des Jahres 1934 und nur zusammen mit einer daraus folgenden neuen, noch ganz unvertrauten Bestimmung des Verhältnisses von Kirche und Staat. Rechtmäßige Kirche ist allein die auf Wort und Bekenntnis gegründete, die Bekennende Kirche, nicht die durch Duldung von Irrlehre und staatlichem Rechtsbruch korrumpierte Kirche des reichskirchlichen Regiments. Die im vorliegenden Band versammelten Texte aus der Finkenwalder Zeit 1935–1937 sind durchweg auf diesem Hintergrund zu lesen, und das auch noch darum, weil gerade in der Konsequenz von Dahlem die Ausbildung, Ordination und Anstellung von Kandidaten der Theologie, also auch die Gründung des Predigerseminars Finkenwalde, zur konkreten Verantwortung der Bekennenden Kirche und ihrer Bruderräte gerechnet wurde.4
In die Zeit des ersten Seminarkurses fällt die nach Barmen und Dahlem dritte Reichsbekenntnissynode in Augsburg, vor allem aber das „Gesetz zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche“ vom 24. September 1935, mit dem der Anspruch der Bekennenden Kirche auf Anerkennung ihrer leitenden Organe auch durch den Staat definitiv abgelehnt wird. Unmittelbar nach Schluß des Kurses beginnt die Arbeit der Kirchenausschüsse, unter Reichsminister Hanns Kerrl angeordnet und mit vermittelnden Kräften besetzt, um das Leitungsdilemma im Sinne der staatlichen Kirchenpolitik zu überwinden. Viele Pfarrer und Gemeinden der Bekennenden Kirche sehen darin ein Entspannungszeichen. Wer die Ausschüsse nicht anerkennt, zieht sich schnell den Ruf eines unversöhnlichen Radikalen zu.
In den zweiten Kurs fällt die Fünfte Durchführungsverordnung vom 2. Dezember 1935 zum Kirchen–„Sicherungs“–Gesetz, nach der die Einrichtungen und Maßnahmen der Bekennenden Kirche auf dem Felde der theologischen Ausbildung unzulässig, also illegal sind. Die Versuchung, sich als Kandidat der Theologie „legalisieren“ zu lassen, indem man sich der Befugnis des jeweiligen Kirchenausschusses unterstellt, fordert Bonhoeffer und seiner Gemeinschaft eine noch konzentriertere theologische Arbeit und seelsorgerliche Aufmerksamkeit ab. Die vierte und letzte reichsweit beschickte Bekenntnissynode in Bad Oeynhausen vom 17. bis 22. Februar 1936 bringt nicht die in Finkenwalde erwartete Klarheit in der Frage der Stellung zu den Kirchenausschüssen (I/56).
In die Zeit des dritten Kurses fällt die Denkschrift der zweiten durch die Bekennende Kirche gebildeten Vorläufigen Leitung der Deutschen Evangelischen Kirche an Hitler, die Veröffentlichung der Denkschrift in der Schweiz am 23. Juli, schließlich die aus der Denkschrift erwachsene Kanzelabkündigung vom 23. August 1936.5 Im gleichen Sommer wird Bonhoeffer die Lehrbefugnis der Berliner Friedrich–Wilhelm–Universität entzogen. Zur Begründung verweist der zuständige Minister unter anderem auf jene Fünfte Durchführungsverordnung, derzufolge die Finkenwalder Arbeit illegal ist (I/105).
Während des vierten Kurses werden die drei im Zusammenhang mit der Denkschriftveröffentlichung Inhaftierten, Ernst Tillich, Werner Koch und Friedrich Weißler, in das Konzentrationslager Sachsenhausen verlegt, wo der Jurist Weißler seinen Mißhandlungen erliegt.
Zur Zeit des fünften Kurses wird am 1. Juli 1937 Martin Niemöller verhaftet. Schließlich ist es ein Erlaß des Polizei– und SS–Chefs Heinrich Himmler (nicht des Kirchen- und nicht des Wissenschaftsministers, mit denen Himmler gleichwohl einvernehmlich handelt), der das Verbot des Finkenwalder Seminars bringt und zur Versiegelung des Hauses führt. Als Rechtsgrund taucht wiederum die Fünfte Verordnung zur Durchführung des „Gesetzes zur Sicherung der Deutschen Evangelischen Kirche“ auf.
Bonhoeffer konnte seine Finkenwalder Arbeit nicht neben der so skizzierten Situation tun. Wichtiger noch: Er wollte es nicht. Vielmehr gehörte für ihn alles, was ihn umgab, in diese Arbeit hinein. Zusammen mit den Kandidaten der Situation ansichtig zu werden, sie zu deuten, zu bestehen, sich durch sie hindurch in eine unbekannte kirchliche Zukunft leiten lassen – das hat er sich und den anderen zur Aufgabe gemacht, und dem ordnete er unter der Leitvorstellung „Nachfolge“ zu, was in Finkenwalde einzuüben war: Schriftlesung und Gebet, Disziplin und Gemeinschaft, Lehre, Bekenntnis und Schriftauslegung.
Nicht ohne Absicht steht am Anfang und am Ende dieser Aufzählung die Bibel. Die konsequent dahlemitische Stellungnahme im Kirchenkampf versetzte Bonhoeffer unter einen Argumentationsdruck, der in seinem Leben bis dahin vermutlich ohne Beispiel war. Was hier immer neu zu begründen anstand – in seelsorgerlicher, kirchenpolitischer, ökumenischer und dogmatischer Hinsicht –, ließ sich auf der Ebene schultheologischer Deduktion nicht bewältigen. Eine neue, ihm selbst noch gar nicht lange vertraute Art, die Bibel auf die Entscheidungen, die anstehenden und die getroffenen, der kirchlichen Gegenwart hin zu lesen, leitete sein Schreiben, Lehren, Verkündigen und Mahnen. Sie griff auch auf die Interpretation der geschriebenen Bekenntnisse über. Mit solcher Bibelgewißheit trat er in die großen Kontroversen jener Jahre ein – Sichtbarkeit der Kirche (II/8), Kirchengemeinschaft (II/19), ökumenische Verantwortung (II/6), Gemeindeaufbau (III/13) – und verschärfte sie zugleich, indem er sich furchtlos dem Verdacht aussetzte, aus Sorge um die Geltung der Offenbarung Gottes kirchliche Entscheidungen mit dieser Offenbarung zu identifizieren. Nach Abschluß des Buches „Nachfolge“, so schrieb er an den Schweizer Freund Erwin Sutz, habe er „größte Lust, an eine Hermeneutik zu gehen“ (I/125). Das Verhältnis von Schriftverständnis und kirchlicher Gegenwartsentscheidung wäre in dieser Hermeneutik ebenso behandelt worden wie das von Schriftlesung und Meditation (I/127). Finkenwalde war ein Exerzitium intra muros, das keiner anderen Weisung unterstand als der Kampf extra muros.

 

III

Im Brief- und Dokumententeil des vorliegenden Bandes sind alle Themen vertreten, denen Bonhoeffer in der Finkenwalder Zeit verpflichtet ist. Die Briefe geben nicht nur Einblick in den Hintergrund seines Wirkens, sondern bringen oft genug auch die Sachen selber nahe – auf andere Weise und manchmal wohl auch näher, als Abhandlung und Vorlesungsmitschrift es tun.
Drei Schwerpunkte lassen sich unterscheiden. Der erste betrifft Aufbau und Ausbau der Arbeit des Seminars. Aus vielen der Briefe und Dokumente läßt sich ein ziemlich genaues Bild des Finkenwalder Gemeinschaftslebens und Lehrbetriebs und auch der vom Haus ausgehenden kirchenpolitischen Initiativen zusammensetzen.6 Die Ehemaligen werden mit Rundbriefen zusammengehalten, deren Verfasser meist Mitglieder des Bruderhauses sind.7 In Bonhoeffers Schreiben an die Brüder im Dienst ist Zuspruch, Ermahnung, Bitte um Treue in Schriftlesung, Meditation und Fürbitte der cantus firmus. Die gleiche Teilnahme ist spürbar, wenn er Außenstehenden vom Seminar erzählt oder Rechenschaft darüber ablegt. Der prominenteste unter den Adressaten solcher Mitteilungen ist Karl Barth: Bei Gelegenheit eines seinem Empfinden nach längst fälligen Briefes trägt Bonhoeffer ihm vor, welches Ziel und welche Überzeugung ihn leitet, wenn er im Seminar theologische Arbeit und geistliches Leben eng aneinander bindet (I/119).
Welches die rechte Leitung der Kirche sei, ergibt sich für Bonhoeffer aus der Antwort auf die Frage, wo Kirche ist und wer sich von ihr getrennt hat. Der Weg, durch Anerkennung des jeweiligen Kirchenausschusses als zuständiger Leitung in die Legalität zurückzukehren, wurde den Finkenwaldern des zweiten Kurses nach Bildung des pommerschen Landeskirchenausschusses konkret anschaulich an dem ersten Fortgang eines Seminaristen. Als die Pfarrer der Bekennenden Kirche Pommerns auf einem Konvent in Stettin–Bredow am 10. Januar 1936 über die Stellung zum Leitungsansspruch dieses Ausschusses berieten, war das ganze Seminar dabei.8 Vom dadurch veranlaßten Briefwechsel mit Friedrich Schauer kennen wir nur Bonhoeffers Antwort (I/46). Der Brief im persönlichen Gegenüber zu einem Mann, der trotz anderen theologischen Ansatzes bisher zu den Mitstreitern gehörte, die rückblickende Deutung des auf jenem Pfarrkonvent aufgeloderten Konflikts, der betroffene Ton der Auskünfte über das Abschiednehmen von dem ausscheidenden Kandidaten in Finkenwalde – all das gibt Bonhoeffers Satz „Ich bin allerdings der Meinung, daß der, der sich den Ausschüssen in irgendeiner Form unterstellt, nicht mit uns in einer Kirche sei“ und damit dem Vortrag „Zur Frage nach der Kirchengemeinschaft“ (II/19) einen unschätzbaren Lebenskontext. In Bonhoeffers Brief spitzt sich am Ende alles auf den Heiligen Geist zu – auf den Geist, der nicht „irgendwie neutral“ bleibt, der aber auch nicht im Sinne einer „Einschaltung“ wirkt, auf die theologische Argumentation zu ihren eigenen Gunsten zurückgreifen könnte. Vielmehr ist Bonhoeffer „des Glaubens, daß der Heilige Geist der Bekennenden Kirche auf den Synoden von Barmen und Dahlem, die sich an Schrift und Bekenntnis allein gebunden haben, ein Wort gesagt hat, das für uns verbindlich ist“.
Den zweiten Schwerpunkt des Briefteils bildet Bonhoeffers ökumenische Korrespondenz. Die Dokumentation im vorliegenden Bande beginnt ökumenisch (I/1), und das ist kein Zufall. Bonhoeffer war spätestens seit der Tagung des Weltbundes für internationale Freundschaftsarbeit der Kirchen in Fanø 1934 eine deutsche Schlüsselfigur im Kontakt der Bekennenden Kirche mit der Ökumene. Er war es, der eine Konzeption zum Aufbau eines bekenntniskirchlichen ökumenischen Amtes vorlegte, wobei es ihm darauf ankam, daß die ökumenische Arbeit nicht einfach nur geschieht, sondern „richtig angefaßt wird“ (I/2). Für „richtig“ hielt er nicht die Effizienz, sondern die Beziehung auf das theologische Fundament. Auch in Finkenwalde diente Bonhoeffer der Ökumene als Theologe. Am 23. Mai 1935, also ganz am Anfang des ersten Kurses, trug er im Rahmen der Vorlesung über Kirchenverfassung den Abschnitt „Was ist Konfession?“ vor (II/1). Aus dem Rückblick geurteilt ist dies der theologische Kern des Aufsatzes „Die Bekennende Kirche und die Ökumene“ (II/6), der im Juli 1935 in der „Evangelischen Theologie“ erschien. Zwischen den Vorlesungsnotizen und dem Erscheinen des Aufsatzes begann der Briefwechsel Bonhoeffers mit Canon Leonard Hodgson, dem Generalsekretär des Fortsetzungsausschusses der Weltkonferenz für Glaube und Kirchenverfassung („Faith and Order“),9 der alle kommenden Schwierigkeiten ankündigt. Inhaltlich geht es dabei um die Frage, ob die in der Resolution der ökumenischen Konferenz von Fanø am 30. August 1934 ausgedrückte Parteinahme für die Bekennende Kirche10 im praktischen Vollzug ökumenischer Beziehungen ernstgenommen wird oder nicht. Bonhoeffer macht seine Teilnahme an der geplanten Konferenz im dänischen Hindsgavl davon abhängig, daß keine Vertreter des Reichskirchenregiments eingeladen werden – und Hodgson legt dar, daß der Ausschluß einer Kirche, die „unsern Herrn Jesus Christus als Gott und Heiland anerkennt“, den Arbeitsprinzipien von „Faith and Order“ widerspricht. Bonhoeffers Brief vom 18. Juli 1935 (I/11), in dem er der Position Hodgsons mit der Fundamentalfrage nach dem Gehorsam gegen die Wahrheit entgegentritt, mit der Frage nämlich, die die Bekennende Kirche der ökumenischen Bewegung um ihrer selbst, ja um der Weltchristenheit willen zu stellen habe, ist mit Gewißheit erst nach dem Aufsatz geschrieben worden. Im Brief zeigt sich, wie eine prinzipielle Entscheidung konkret appliziert wird, und zwar hier so, daß der ganze zweite Teil des Aufsatzes, nämlich die Gegenfrage der

1 Chr. Strohm, Bonhoeffers Leben und Werk im Horizont meiner Erfahrung, in: Bonhoeffer Rundbrief. Mitteilungen der Internationalen Bonhoeffer–Gesellschaft Sektion Bundesrepublik Deutschland, Nr. 39, Juli 1992, 2, 2.

2 E. Feil, Aspekte, 97.

3 Siehe 1/18. Die Angabe des Teils und der laufenden Nummer im vorliegenden Band erscheint im folgenden Text in Klammern.

4 Vgl. in der Verordnung zur Ausführung der Beschlüsse der Bekenntnissynode der Deutschen Evangelischen Kirche, erlassen vom Bruderrat der DEK am 29. 10. 1935, s. W. Niemöller, Die zweite Bekenntnissynode, 39 f, u. a. Punkt 8: Der Bruderrat einer Landeskirche trägt „die Verantwortung für eine geordnete Ausbildung der Kandidaten und Hilfsprediger. Er bestellt die Prüfungsämter der Bekennenden Kirche“.

5 Die Denkschrift mit der Dokumentation über Rechtsverstöße und Übergriffe staatlicher Instanzen wurde am 4. 6. 1936 in der Reichskanzlei übergeben. Als von dort keinerlei Reaktion erfolgte, sahen Ernst Tillich und Werner Koch, Kandidat im zweiten Finkenwalder Kurs, sich veranlaßt, die Denkschrift in vollem Wortlaut der ausländischen Presse zur Publikation zuzuspielen. Die öffentliche Empörung und Hetze gegen die Bekennende Kirche zwang daraufhin die Vorläufige Leitung zu einer Kanzelabkündigung.

SS Schutz–Staffel (Organisation in der NSDAP)

6 Hingewiesen sei auf I/4 („Bescheidene Bitte …“), I/19 (Bericht pommerscher Kandidaten), I/22, 23, 26, 29 (Briefwechsel mit Hans Thimme über Freizeit von Vertrauensleuten der Reichsbruderschaft), I/24 (Antrag auf Errichtung des Bruderhauses), I/33 (an Freunde und Förderer des Seminars), I/36 (Protest gegen die staatliche Auferstehungsfeier vom 9. 11. 1935), I/56 (Protest gegen Beschlüsse der Oeynhausener Reichsbekenntnissynode), I/86 (Aufruf), I/127 (Jahresbericht 1936), I/149 und 150 (Dokumente zur staatspolizeilichen Schließung des Seminars).

7 Der größere Teil der Finkenwalder Rundbriefe (vgl. NL A 48,2) konnte im vorliegenden Band nicht aufgenommen werden.

8 Zum Umfeld und Hergang vgl. DB 564–571. Bei diesem Konvent trat Bonhoeffer mit dem Votum „Von Barmen nach Oeynhausen“ (vgl. II/14) auf.

9 Der Briefwechsel lief vom 17. 6. bis 26. 7. 1935, vgl. I/9, 11, 14.

10 Vgl. DB 443 f.

BONHOEFFER, D., Illegale Theologenausbildung: Finkenwalde 1935–1937, XIV, Dietrich Bonhoeffer Werke, Gütersloher Verlagshaus, Gütersloh 2015Sonderausgabe, 989–997.

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Von UWE

CV of Archbishop Dr. Uwe Alfred Erich Rosenkranz, MA,DD.

Born Pentecoast Sunday 1960 as first son of Ernst-August Otto Gustav Emil Rosenkranz und Angret Hedwig Rosenkranz.
Brother Bernd Rosenkranz, Sister Kerstin Rosenkranz
 married since 1998 with Elke Christa Rosenkranz
School: Groundschool Mönchengladbach-Hardt 1966-1970
Gymnasium Math.Nat.Gymn. MG 1970 - 1979 -Abitur
Apprentice: Dresdner Bank MG, 1979-1982 - Bankkaufmann (Banker)
Studies: University of Bonn, Germany, Agrarwissenschaft (Agrar Sience), Organischer Landbau (Organic Farming)
1982 - 1992 - Diploma- Bachelor
ALANUS Highschool of Arts and social leadership 1983 - 1990 - Profect leader
Bio-Seal EU2000 
Bioseal globally (IFOAM) 2010
Sales Engineer Minister Highschool- 2000-2001
Global University/ICI/Berean 2000 - 2010
Religious Education , Second BA
Perpetual Incardination as Priest (Reverend) at Rosary Center, Portland, Oregon, USA -2009
Inauguration as Bishop (Bischof) RMI Rosary Ministries International 2009
accredited and embedded as Archbishop at AIIC-Dioceses 2012
Granted Master of economical and social affairs, MSCS, UN-DESA 2014
D.D. Doctor Divinae 2015, MSCS, WAHOD (WORLD ASSOCIATION HUMANITARIAN OF Doctors)
granted Dr. economics/socionomics at UN-DESA United Nations Department of Economical and Social Affairs 2016,
President of MSCS with IGO status at UNECOSOC and UNDESA
Climate fund 200 Millions at UNFCCC, Bonn, Germany, founder of ROSARY Holding (i.G.)
Knight Templaar at Knights Templaar International, Roselyn, UK. 

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